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AKTUALISIERT: Besuchsregelung ab 01.02.2023 (Stand: 01.02.2023)

Neue Besuchsregelung gültig ab 01. Februar 2023
Informationen für Patienten und Angehörige

Aktualisierte Besuchsregelung: gültig ab 01. Februar 2023

(Stand 01.02.2023)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Angehörige und Besucher,

wir freuen uns, unseren Patienten eine Besuchsregelung anbieten zu können und weisen in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass ein Patientenbesuch nur unter der Einhaltung nachfolgender Regelungen möglich ist.

Bitte berücksichtigen Sie daher folgende Punkte:

Im Vorfeld des Besuchs

  • Ein Besuch ist nur möglich, wenn Sie einen negativen Antigen-Schnelltest (KEIN SELBSTTEST) am Empfang vorlegen, dessen Testergebnis max. 24 Stunden alt ist. Vor Ort führen wir keine Testungen von Besuchern durch! Wir bitten Sie um Verständnis, vielen Dank.
  • Bitte planen Sie einen Besuch von Angehörigen oder Freunden nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer möglichen COVID-Infektion haben. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zuhause.
  • Besuche sind grundsätzlich nur zu folgenden Zeiten gestattet:Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 19:00 Uhr
    Wochenende bzw. Feiertagen von 09:00 Uhr und von 17:00 Uhr.
  • Die Begleitung Sterbender oder Verstorbener durch den engsten Familienkreis ist nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt auch außerhalb der oben genannten Besuchszeit möglich.
  • Besuche können aus Gründen des Infektionsschutzes im Einzelfall untersagt werden.

Anmeldung am Besuchstag

Bitte bringen Sie zum Besuch den negativen Antigen-Schnelltest, sowie ihr Ausweisdokument mit Lichtbild zur Bestätigung des negativen Schnelltestes mit und zeigen dies am Empfang der Klinik (Haupteingang) vor.

Verpflichtende Verhaltens- und Hygieneregeln während des Besuchs

  • Sobald Sie die Klinik betreten, ist eine FFP2-Maske zwingend zu tragen. Diese können Sie bei Bedarf am Empfang der Klinik für 2,50 Euro käuflich erwerben. Diese FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen und darf erst nach Verlassen der Klinik abgesetzt werden. Beachten Sie, die Maske erst nach der Händedesinfektion aufzusetzen und vermeiden Sie das Berühren der Maske.
  • Während des gesamten Besuchs ist vom Besucher eine FFP2-Maske zu ttragen. Eine Stoffmaske oder Maske mit Ventil ist nicht zulässig.
  • Der Besuch ist auf das Patientenzimmer zu beschränken, ein Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen wie z.B. dem Wintergarten oder der Teeküche ist untersagt. Das Café können Sie mit Ihrem Besuch gerne aufsuchen.
  • Der Besucher hat auf direktem Weg das Patientenzimmer aufzusuchen – ein Rundgang durch die Klinik sowie der Kontakt bzw. Besuch von anderen / weiteren Patienten oder Mitarbeitern ist untersagt. Auch beim Verlassen der Klinik ist der direkte Weg zu wählen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch im Patientenzimmer zwingend einzuhalten, zudem ist die Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik, Station sowie Patientenzimmer vorzunehmen. Sie finden an allen Eingängen, neben den Aufzügen sowie auf den Stationen diverse Desinfektionsmittelspender. Lüften Sie das Zimmer regelmäßig.
  • Achten Sie bitte auf die allgemeinen Hygieneregeln, weitere Informationen geben hierzu unsere Informationsblätter an den Desinfektionsständern im Eingangsbereich.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten.

Bei Nichteinhaltung der geltenden Hygiene- und Besuchsregelung erfolgen die sofortige Beendigung des Besuchs sowie ein zukünftiges Besuchsverbot, ggf. erstatten wir eine Anzeige.

Mit freundlichen Grüßen
Die Klinikleitung

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