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AKTUALISIERT: Besuchsregelung ab 16.05.2022 (Stand: 10.05.2022)

Neue Besuchsregelung gültig ab 16.05.2022
Informationen für Patienten und Angehörige

Aktualisierte Besuchsregelung: gültig ab 16.05.2022

(Stand 10.05.2022)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Angehörige und Besucher,

wir freuen uns, unseren Patienten eine Besuchsregelung anbieten zu können und weisen in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass ein Patientenbesuch nur unter der Einhaltung nachfolgender Regelungen möglich ist. Besuche sind nur unter den Vorgaben der sog. 2G+-Regelung möglich, d.h. der Besucher muss einen vollständigen Impfstatus nachweisen oder einen Nachweis der Genesung vorzeigen, sowie ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Wir bitten daher dringend um deren Beachtung und Umsetzung!

Bitte berücksichtigen Sie daher folgende Punkte:

Im Vorfeld des Besuchs

  • Bitte planen Sie einen Besuch von Angehörigen oder Freunden nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer möglichen COVID-Infektion haben. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zuhause.
  • Hinweis: Ein Besuch ist nur möglich, wenn Sie ein negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest) am Empfang vorlegen, dessen Testergebnis max. 24 Stunden alt ist. Vor Ort führen wir keine Testungen von Besuchern durch! Wir bitten Sie um Verständnis, vielen Dank.
  • Pro Tag ist für je max. 1 Stunde ein Besuch gestattet. Pro Besuch können Sie max. 2 Personen empfangen.
  • Besuche sind grundsätzlich nur zu folgenden Zeiten gestattet: Letzter Einlass 11:30 Uhr bzw. 15:30 Uhr, vielen Dank für Ihr Verständnis!
    Montag bis Freitag von 14-16:00 Uhr sowie am Wochenende bzw. Feiertagen von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr.
  • Die Begleitung Sterbender oder Verstorbener durch den engsten Familienkreis ist nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt auch außerhalb der oben genannten Besuchszeit möglich.
  • Besuche können aus Gründen des Infektionsschutzes im Einzelfall untersagt werden.

Anmeldung am Besuchstag

Hinweis: Bitte bringen Sie zum Besuch den Nachweis der vollständigen Corona-Impfung bzw. Genesenen-Nachweis und die Besucherregistrierung (s. Dokument zum Download) in Papierform mit. Bitte melden Sie sich am Besuchstag am Empfang der Klinik an (Haupteingang).

  • Als erstes werden Sie von unserem Empfangspersonal kurz befragt, ob Sie in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall hatten.
    -> Wenn dies der Fall ist oder Sie Krankheitssymptome zeigen, ist ein Besuch nicht möglich.
  • Wir sind verpflichtet, alle Besucher schriftlich zu dokumentieren, hierfür ist ein Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Führerschein) zur Legitimation am Empfang vorzuzeigen.
  • Zudem erfassen wir den besuchten Patienten, Ihren Namen, Geburtstag, Adressdaten sowie Telefonnummer und bitten Sie um Unterschrift in der Besucher-Liste. Mit der Unterschrift bestätigt der Besucher, dieses Informationsblatt erhalten zu haben und willigt in den Datenschutz ein. Die Daten werden für den Zeitraum von 30 Tagen aufbewahrt, um eine ggf. notwendige Kontaktverfolgung zu gewährleisten.

Verpflichtende Verhaltens- und Hygieneregeln während des Besuchs

  • Sobald Sie die Klinik betreten, ist eine FFP2-Maske zwingend zu tragen. Diese können Sie bei Bedarf am Empfang der Klinik für 2,50 Euro käuflich erwerben. Diese FFP2-Maske ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen und darf erst nach Verlassen der Klinik abgesetzt werden. Beachten Sie, die Maske erst nach der Händedesinfektion aufzusetzen und vermeiden Sie das Berühren der Maske.
  • Während des gesamten Besuchs ist vom Besucher eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Stoffmaske oder Maske mit Ventil ist nicht zulässig.
  • Der Besuch ist auf das Patientenzimmer zu beschränken, ein Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen wie z.B. dem Wintergarten oder der Teeküche ist untersagt. Das Café können Sie mit Ihrem registrierten Besuch aufsuchen; beachten Sie bitte auch hier die entsprechenden Hygienevorschriften.
  • Der Besucher hat auf direktem Weg das Patientenzimmer aufzusuchen – ein Rundgang durch die Klinik sowie der Kontakt bzw. Besuch von anderen/weiteren Patienten oder Mitarbeitern ist untersagt. Auch beim Verlassen der Klinik ist der direkte Weg zu wählen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch im Patientenzimmer zwingend einzuhalten, zudem ist die Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik, Station sowie Patientenzimmer vorzunehmen. Sie finden an allen Eingängen, neben den Aufzügen sowie auf den Stationen diverse Desinfektionsmittelspender. Lüften Sie das Zimmer regelmäßig.
  • Achten Sie bitte auf die allgemeinen Hygieneregeln, weitere Informationen geben hierzu unsere Informationsblätter an den Desinfektionsständern im Eingangsbereich.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten.

Bei Nichteinhaltung der geltenden Hygiene- und Besuchsregelung erfolgen die sofortige Beendigung des Besuchs sowie ein zukünftiges Besuchsverbot, ggf. erstatten wir eine Anzeige.

Mit freundlichen Grüßen
Die Klinikleitung

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