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AKTUALISIERT: Neue Besuchsregelung gültig ab 04.11.2020

Wichtige Information für unsere Patienten und Besucher

(Stand 04.11.2020)

Aktualisierte Besuchsregelung gültig ab 04. November 2020

Sehr geehrte Patienten,
sehr geehrte Angehörige und Besucher,

wir befinden uns derzeit in einem sog. Teil-Lockdown, der weite Teile des öffentlichen Lebens und soziale Kontakte einschränkt. Aufgrund der angespannten und äußerst dynamischen Infektionslage im Landkreis Rosenheim behalten wir uns vor, Besucher mittels Antigen Schnelltest zu testen oder auch kurzfristig, ein mögliches Besuchsverbot zu verhängen.

Diese Besuchsregelung kann nur aufrechterhalten werden, wenn nachfolgende Regel und Vorgaben konsequent eingehalten werden. Wir bitten daher dringend um deren Beachtung und Umsetzung!

Bitte berücksichtigen Sie daher folgende Punkte:

Im Vorfeld des Besuchs

  • Bitte planen Sie einen Besuch von Angehörigen oder Freunden nur wenn Sie keinerlei Anzeichen einer möglichen COVID-Infektion haben. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte Zuhause.
  • Besucher, die aus einem Risikogebiet, z.B. Tirol stammen oder von dort einreisen, dürfen die Klinik nicht betreten.
  • Als Besucher ist eine feste Person aus dem eigenen Haushalt bzw. engen Umfeld für den gesamten Klinikaufenthalt zu definieren. Diese bei uns registrierte Person können Sie pro Tag für max. 1 Stunde als Besucher empfangen. Ein Wechseln des Besuchers ist nicht möglich.
  • Besuche sind grundsätzlich nur in zu folgenden Zeiten gestattet:
    Montag bis Freitag von 16-18 Uhr sowie am Wochenende bzw. Feiertagen vom 14-16 Uhr.
  • Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt auch außerhalb der oben genannten Besuchszeit möglich.
  • Besuche können aus Gründen des Infektionsschutzes im Einzelfall untersagt werden.

Anmeldung am Besuchstag

  • Bitte melden Sie sich am Besuchstag am Empfang der Klinik an (Haupteingang).
  • Als erstes werden Sie von unserem Empfangspersonal kurz befragt, ob Sie in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infekts oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall innerhalb der letzten 14 Tage hatten oder aus einem Risikogebiet stammen (z.B. Tirol).

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    Wenn dies der Fall ist oder Sie Krankheitssymptome zeigen, ist ein Besuch nicht möglich.
  • Wir sind verpflichtet, alle Besucher schriftlich zu dokumentieren, hierfür ist ein Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Führerschein) zur Legitimation am Empfang vorzuzeigen.
  • Zudem erfassen wir den besuchten Patienten, Ihren Namen, Geburtstag, Adressdaten sowie Telefonnummer und bitten Sie um Unterschrift in der Besucher-Liste. Mit der Unterschrift bestätigt der Besucher, dieses Informationsblatt erhalten zu haben und willigt in den Datenschutz ein. Die Daten werden für den Zeitraum von 30 Tagen aufbewahrt, um eine ggf. notwendige Kontaktverfolgung zu gewährleisten.
  • Das Ausweisdokument wird am Empfang während der Besuchszeit hinterlegt und gegen Unterschrift beim Verlassen der Klinik dem Besucher wieder ausgehändigt.
  • Bitte beachten Sie, dass unangemeldete sowie nicht registrierte Besucher abgewiesen werden und die Klinik nicht betreten dürfen.

Verpflichtende Verhaltens- und Hygieneregeln während des Besuchs

  • Sobald Sie die Klinik betreten, ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zwingend zu tragen. Diesen können Sie bei Bedarf am Empfang der Klinik für 1 Euro käuflich erwerben. Dieser Mund-Nasen-Schutz ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen und darf erst nach Verlassen der Klinik abgesetzt werden. Beachten Sie, den Mund-Nasen-Schutz erst nach der Händedesinfektion aufzusetzen und vermeiden Sie das Berühren der Maske.
  • Während des gesamten Besuchs ist vom Patienten und Besucher der medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ein Ablegen ist untersagt.
  • Bitte beachten Sie, dass ein selbstgenähter Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Stoffmaske sowie eine Maske mit Ventil nicht getragen werden darf.
  • Der Besuch ist auf das Patientenzimmer zu beschränken, ein Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen wie z.B. dem Wintergarten oder der Teeküche ist untersagt. Das Café ist für externe Gäste bzw. Besucher nicht zugänglich.
  • Der Besucher hat auf direktem Weg das Patientenzimmer aufzusuchen – ein Rundgang durch die Klinik sowie der Kontakt bzw. Besuch von anderen/weiteren Patienten oder Mitarbeitern ist untersagt. Auch beim Verlassen der Klinik ist der direkte Weg zu wählen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch im Patientenzimmer zwingend einzuhalten, zudem ist die Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik, Station sowie Patientenzimmer vorzunehmen. Sie finden an allen Eingängen, neben den Aufzügen sowie auf den Stationen diverse Desinfektionsmittelspender.
  • Achten Sie bitte auf die allgemeinen Hygieneregeln, weitere Informationen geben hierzu unsere Informationsblätter an den Desinfektionsständern im Eingangsbereich.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten.

Bei Nichteinhaltung der geltenden Hygiene- und Besuchsregelung erfolgt die sofortige Beendigung des Besuchs sowie ein zukünftiges Besuchsverbot, ggf. erstatten wir eine (Straf-) Anzeige.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Klinikleitung

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